Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Vermietung, Mietvertrag, Hausordnung, Nebenkosten, WEG-Verwaltung und das Leben in einer Wohnung der STADTBAU BAMBERG.
Fragen zu Vorsorge, Mängelmeldung und -beseitigung
Individuelle Beratung zur Barrierefreiheit+
Es gibt viele Möglichkeiten, eine Wohnung barrierefrei zu gestalten. Die Bayerische Architektenkammer hat ein umfassendes Portal mit vielen Antworten und Beispielen bereitgestellt.
Warum darf ich im Gemeinschaftsgarten keine Spielgeräte aufstellen?+
Mobile Spielgeräte können dort aufgestellt werden, wo die Fläche allen Mieter:innen dafür ausdrücklich zur Verfügung steht, wenn diese jeweils nach deren Gebrauch wieder in den Mieterkeller oder in die eigene Wohnung zurückgeräumt werden.
Der langfristige Aufbau einer Schaukel, eines Planschbeckens, eines Trampolins oder anderer Spielgeräte auf Gemeinschaftsflächen muss die STADTBAU als Vermieterin jedoch untersagen. Denn es gilt der Grundsatz: Private Spielplätze müssen genau so sicher sein wie öffentliche (BGB § 823 (1) – Verkehrssicherungspflicht).
Das bedeutet, dass alles Zumutbare unternommen werden muss, um einen möglichst gefahrlosen Spielbetrieb zu gewährleisten. Und es muss zu jedem Zeitpunkt eine Aufsicht vor Ort sein, auch wenn die eigenen Kinder gerade nicht draußen spielen.
So sparen Sie jetzt und sofort Energie+
Der Klimawandel ist längst auch bei uns angekommen und wir spüren die Auswirkungen. Daher ist es im Sinne jedes Einzelnen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Zusätzlich steigen die Kosten für unsere Energie auch in den kommenden Jahren weiter. Sie können mit Einsparungsmaßnahmen also auch bares Geld sparen!
Praktikable Tipps zur Energieeinsparung erhalten Sie auf der Homepage der Stadtwerke Bamberg. Einfach einmal reinschauen!
Schimmel in der Wohnung vorbeugen+
In den Wintermonaten kann es durch die feuchtwarme Luft innen besonders zu vermehrter Schimmelbildung kommen.
Damit kein Schimmel in der Mietwohnung entsteht, sollte man immer genügend lüften. Lüften bedeutet: Fenster ganz öffnen! Bitte das Fenster nicht gekippt lassen.
Ein gekipptes Fenster kann die Schimmelbildung sogar fördern!
Schäden in der Wohnung melden+
Zunächst kontaktieren Sie den für Ihre Wohnung zuständigen Hausverwalter und vereinbaren mit ihm einen Termin. Seine Kontaktdaten stehen in Ihrem Mietvertrag. Zusätzlich finden Sie seine Telefonnummer auf einem Aushang im Hausflur.
Wasserschaden in Ihrer Wohnung+
Bei einem Schadensfall in Ihrer Wohnung kontaktieren Sie bitte den für Ihre Wohnanlage zuständigen Hausverwalter.
Zusätzlich finden Sie im Treppenhaus einen Aushang mit wichtigen Telefonnummern. Hier finden sie auch die Notfallnummern der Stadtwerke Bamberg.
Kosten für Reparaturen+
Wie bei anderen Schäden in Ihrer Wohnung kontaktieren Sie bei Verstopfungen, die Sie nicht selbst beheben können, zunächst den Hausverwalter. Dieser wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um den Schaden zu begutachten und dann gegebenenfalls eine externe Firma beauftragen.
Beachten Sie bitte: Für Reparaturen, die im Rahmen der üblichen Abnutzung anfallen, ist die STADTBAU GMBH BAMBERG als Vermieterin zuständig. Schäden, z. B. aufgrund von Unachtsamkeit, hat dagegen der Mieter zu vertreten, und auf seine Kosten zu beseitigen.
Richtiges Verhalten bei einem Stromausfall+
Als erstes gilt: Ein Stromausfall ist KEIN Notfall, melden Sie diesen daher auch NICHT unter den Notfallnummern für Feuerwehr, Rettung oder Polizei.
Am besten bewahren Sie bereits vor dem Ernstfall Taschenlampe an einem leicht zugänglichen Ort auf, damit Sie nachts für eine Notbeleuchtung sorgen können.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Umfang des Stromausfalls. Schalten Sie alle Elektrogeräte aus, die eine Gefahr darstellen könnten (z. B. Herdplatten). Auch empfindliche Geräte (Fernseher, PC) sollten abgeschaltet werden.
Lassen Sie Kühlschrank und Gefriertruhe möglichst geschlossen. Hotline der Stadtwerke Bamberg: +49-951-774900.
Störungen beim Fernsehempfang+
Bitte überprüfen Sie, ob die Störung von Ihrem Fernsehgerät oder den Verbindungskabeln hervorgeht.
Auf der Internetseite www.stadtwerke-bamberg.de/internet/service finden Sie weitere Hilfe. Die Störung kann rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0951 77-1180 (baMbit Service der Stadtwerke Bamberg) gemeldet werden.
Frische Luft in der Wohnung / Richtig Heizen+
Nur Stoßlüften bringt optimale Ergebnisse beim Lüften. Öffnen Sie dazu die Fenster für einige Minuten vollständig.
Mit einem Durchzug erreichen Sie eine noch bessere Wirkung. Das Kippen der Fenster ist zu vermeiden! Diese Stellung hat kaum Wirkung zum Lüften.
Temperatur-Richtwerte:
- Wohn- und Schlafräume + 20° C
- Bäder + 21 - 23° C
- Küche + 18° C
- Schlafzimmer nachts + 14° C
Das richtige sicherheitsbewusste Verhalten kostet kein Geld+
- Wenn Sie Ihr Haus verlassen – auch nur für kurze Zeit – schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab!
- Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster!
- Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck!
- Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus!
- Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück!
- Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei!
- Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit bspw. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter!
Anbauten an Balkon und Terrasse+
Bei Plänen zu fest installierten Anbauten auf Terrasse oder Balkon wie Sonnenmarkisen, Balkon-PV-Anlagen, Balkonverkleidungen oder Parabolantennen benötigen Sie die Zustimmung der STADTBAU GMBH BAMBERG.
Auch die Totalverhüllung des Balkons mit Vorhängen benötigt die Zustimmung des Vermieters.
Fragen zu Miete, Kündigung und Betriebskostenabrechnung
Wir bearbeiten Ihre Wohnungsbewerbung+
Wir versuchen, Ihrer Anfrage so schnell wie möglich nachzukommen. Wie schnell wir Ihnen jedoch ein Angebot unterbreiten können, hängt u.a. von der Verfügbarkeit der angefragten Wohnungsgröße, der Ausstattung und der Lage ab.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich ab sofort nicht mehr aktiv bei uns melden müssen. Sollte eine Wohnung, die Ihren Suchwünschen entspricht, zur Verfügung stehen, erhalten Sie unaufgefordert ein entsprechendes Wohnungsangebot per Mail von uns.
Bewerben bei der STADTBAU GMBH BAMBERG für eine Wohnung+
Grundsätzlich kann sich jede/r für unsere Wohnungen bewerben. Wenn Sie eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung mieten wollen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Solche Wohnungen sind jedoch nur ein Teil des Angebotes der STADTBAU GMBH BAMBERG.
Wo erhalte ich den Wohnungsberechtigungsschein · Wohnungsbewerbung
Das benötigen Sie für eine Bewerbung um eine Wohnung+
Insbesondere wenn Sie sich für eine öffentlich geförderte Wohnung bei uns bewerben, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung Ihrer Wohnungsbewerbung bzw. Prüfung Ihrer Daten persönliche Unterlagen.
Das SEPA-Lastschriftmandat und seine Vorteile+
Erteilen Sie der STADTBAU GMBH BAMBERG ein SEPA-Lastschriftmandat, ziehen wir die fällige Miete monatlich von Ihrem Konto ein. So müssen Sie bei Anpassungen der Miete, z. B. nach einer Betriebskostenabrechnung, nicht extra eine Änderung des zu zahlenden Betrages veranlassen.
Ihr eigenes Mietkonto bei der STADTBAU GMBH BAMBERG+
Jeder Mieter:in hat bei uns ein eigenes Mietenkonto, dieses besteht bei der Aareal Bank AG. Sie finden die richtige Bankverbindung auf der ersten Seite Ihres Mietvertrags. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie sich gerne bei uns erkundigen.
Auszug eines Mitbewohners oder Mitbewohnerin+
Wenn nur Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, informieren Sie uns lediglich darüber, dass Ihr Mitbewohner:in ausgezogen ist, damit wir die Daten löschen können.
Wenn jedoch beide den Mietvertrag unterschrieben haben, kann das Mietverhältnis nur von beiden Mietern gekündigt werden. Wir bieten unseren Kunden gerne an, den Mietvertrag an die geänderte Lebenssituation in Form einer Teilkündigung anzupassen.
Voraussetzungen für eine Teilkündigung:
- Es handelt sich um eine freifinanzierte Wohnung.
- Es bestehen keine Mietschulden.
- Eine von beiden unterzeichnete Willenserklärung zur Teilkündigung (Verzichtserklärung)
Mitbewohner:in anmelden+
Wenn diese Person länger als sechs Wochen am Stück in der Mietwohnung lebt, teilen Sie uns bitte mit, ob diese auch in Zukunft mit Ihnen wohnen möchte. In diesem Fall gilt das nicht mehr als Besuch und ist der STADTBAU GMBH BAMBERG mitzuteilen.
Unsere Mietabteilung kümmert sich gerne um Ihr Anliegen: Telefon +49 951 98001-85, E-Mail mietabteilung@stadtbau-bamberg.de
Kündigung Ihrer Wohnung+
Senden Sie uns Ihr Kündigungsschreiben per Post zu. Die Übermittlung der Kündigung per E-Mail ist wegen der hohen Missbrauchsgefahr nicht rechtsgültig. Auch eine mündliche Ankündigung ist nicht ausreichend.
Das Kündigungsschreiben muss die Unterschrift aller Vertragsparteien enthalten, die den Mietvertrag als Mieter unterschrieben haben.
Soweit im Mietvertrag keine andere Regelung vereinbart wurde, gilt generell die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Geht die Kündigung innerhalb der ersten drei Werktage ein, zählt der Monat zur Kündigungsfrist.
Achtung: Auch im Todesfall eines Mieters sind Kündigungsfristen einzuhalten.
Rundfunkbeitrag+
Für jede Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag in Höhe 18,36 € im Monat fällig.
Bitte melden Sie sich beim Einzug in die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio www.rundfunkbeitrag.de an.
Wohnen mehrere Personen zusammen, zahlt nur eine Person den Beitrag. Für Zweit- bzw. Nebenwohnungen muss keine Rundfunkgebühr entrichtet werden.
Kautionsabrechnung+
Ihre Kautionsabrechnung erhalten Sie innerhalb von sechs Monaten nach ordnungsgemäßer Rückgabe Ihrer Wohnung an uns.
Sollte sich aus Ihrer letzten Betriebs- und Heizkostenabrechnung eine Nachforderung ergeben haben, so behalten wir gemäß dem Urteil des BGH vom 18.01.2006 - VIII ZR 71/05 (LG Berlin) einen angemessenen Anteil Ihrer Kaution ein.
Bitte denken Sie deshalb immer daran uns Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen.
Die Betriebskostenabrechnung+
Nach den gesetzlichen Regelungen muss die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden.
Dies kann so lange dauern, weil wir die Abrechnung erst erstellen können, wenn uns sämtliche Rechnungsbelege der beauftragten Dienstleister wie der Stadtwerke oder der Stadtnetz vorliegen.
Steuerliche Berücksichtigung der Betriebskosten+
Ein Teil der Ausgaben für Ihre Wohnung werden vom Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen anerkannt. Geltend gemacht werden können zum Beispiel die Kosten für den Hausmeister, die Gartenpflege, die Hausreinigung oder den Winterdienst.
Steuerliche Berücksichtigung finden 20 % der Arbeitskosten. Materialkosten sind jedoch ausgeschlossen.
Alle absetzbaren Kosten aus der Betriebskostenabrechnung führen wir für Sie in der Abrechnung gemäß § 35a EStG gesondert auf.
Zahle ich das Kabelfernsehen über meine Betriebskostenabrechnung?+
Seit der Gesetzesänderung im Telekommunikationsgesetz („TKG-Novelle") gilt seit dem 1. Juli 2024: Ihr Vermieter darf die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über Ihre Betriebskosten abrechnen. Für Mieter:innen der STADTBAU heißt das aber auch: Das Kabel-TV läuft weiter und ist bis zum 31.12.2027 in STADTBAU-Wohnungen vorerst kostenlos.
Zeitgleich bauen wir die Glasfaseranschlüsse weiter aus. Um diese verbesserten Internetdienste bereitzustellen, fällt für die Wohneinheiten, deren Anschluss fertig gestellt ist, ab sofort ein Glasfaserbereitstellungsentgelt in Höhe von 5 € pro Monat an. Diese Gebühr wird zusammen mit der Miete abgebucht und ist in Ihrer nächsten Abrechnung bereits berücksichtigt. Geregelt wird dieses Entgelt in § 2 Nr. 15 c BetrKV.
Fragen zum Zusammenleben
Lärm und andere Verstöße gegen die Hausordnung+
Laute Musik, bellende Hunde, schreiende Kinder – in Mehrfamilienhäusern ist es selten ruhig.
Um das Miteinander im Haus zu regeln, gibt es die Hausordnung. Wenn ein Nachbar innerhalb der Ruhezeiten zu laut ist, haben Sie die Möglichkeit, ein Lärmprotokoll zu führen.
Ansonsten gilt immer: Bitte sprechen Sie Ihre Nachbarn einfach einmal an, wenn Sie etwas stört.
Hausordnung und Reinigung+
Ob Sie sich mit den anderen Bewohnern im Haus die Hausordnung teilen oder ein externer Reinigungsdienst tätig ist, steht in Ihrem Mietvertrag.
Haustiere in Ihrer Wohnung+
Grundsätzlich bedarf das Halten von Kleintieren, von denen üblicherweise keine Störungen oder Schädigungen der Mietsache ausgehen, keiner Zustimmung des Vermieters.
Möchten Sie sich eine Wohnungskatze anschaffen, müssen Sie einen formlosen Antrag zur Katzenhaltung stellen.
Bei der Anschaffung eines Hundes bzw. Hundehaltung: Die Unterschrift aller Parteien im Haus ist notwendig. Im Stadtgebiet von Bamberg sind keine Kampfhunde erlaubt.
Grillen auf dem Balkon und in den Grünanlagen+
Grillen ist grundsätzlich erlaubt, wenn Sie hierfür einen Elektrogrill verwenden. Das Grillen mit Gas- oder Holzkohlegrill ist nicht erlaubt.
Grillfeiern sind für die Beteiligten ein Riesenspaß, nicht aber für diejenigen, die nicht daran teilnehmen wollen. Daher ist das Grillen in unseren Grünanlagen nicht gestattet.
Richtig Müll trennen – so geht's+
Mülltrennung ist gar nicht so kompliziert. Man unterscheidet fünf Kategorien:
- Gelber Sack: Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Alu, Weißblech oder Verbundmaterialien wie Getränkekartons
- Blaue Tonne: Papier/Pappe/Karton
- Graue Tonne: Restmüll
- Braune Tonne (=Biotonne): Gemüse- und Obstabfälle, Kaffeefilter, Teebeutel
- Glascontainer: Leere Flaschen und Schraubgläser, Behälterglas
Sperrmüll und Elektroschrott+
Mit der Einführung des neuen Sperrmüllkonzeptes der Stadt Bamberg haben die Bürger zwei Mal jährlich die Möglichkeit, Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu entsorgen. Die Abfuhr ist bereits in den allgemeinen Müllgebühren enthalten und somit für Sie kostenfrei.
Abstellmöglichkeiten für Fahrrad und Kinderwagen+
Bitte stellen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Fahrrad und Kinderwagen nicht einfach irgendwo im Treppenhaus oder Hof ab. Das gleiche gilt für Schuhschränke vor der Wohnungstüre.
Die Fluchtwege müssen frei sein und sind im Ernstfall, zum Beispiel bei einem Brand, lebensrettend. Nutzen Sie hierfür bitte die angemieteten Räumlichkeiten wie Keller- und/oder Dachbodenabteil.
Stellplätze mieten für Ihr Auto oder Motorrad+
Auf unserer Internetseite erhalten Sie Informationen zu Stellplätzen in unseren Tiefgaragen. Für einige Stellplätze existieren Wartelisten. Mit einem Formular können Sie sich für einen Stellplatz bewerben.
Fragen rund um den Immobilienkauf
Nebenkosten beim Immobilienkauf+
Zum Preis der Wohnung müssen Sie nochmals 5 % aufschlagen (1,5 % Notarkosten inkl. Grundbucheintrag, 3,5 % Grunderwerbssteuer in Bayern).
Bezahlung von Eigentumserwerb+
Je nach Baustand rufen wir einzelnen Raten bei Ihnen ab. Dabei richten wir uns nach der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung).
Services für Immobilienbesitzer+
Wir übernehmen gerne die Verwaltung Ihrer Immobilie in den ersten Jahren.
Sonderwünsche beim Immobilienbau+
Sonderwünsche sind nach Absprache und Genehmigung mit dem Bauträger teilweise möglich.
Preise für Eigentumswohnungen+
Die Preise variieren je nach Bauvorhaben, Lage und Größe der Wohnung.
Objekte von der STADTBAU BAMBERG kaufen+
Bitte kontaktieren Sie uns nur, wenn auf unserer Website konkrete Objekte zum Verkauf stehen. Hier nicht dargestellte Immobilien sind nicht vorhanden, eine Warteliste können wir nicht führen.
Die STADTBAU BAMBERG betätigt sich auch als Bauträger. Je nach Projektstand verkaufen wir daher auch Eigentumswohnungen. Bestandsimmobilien stehen nicht zum Verkauf.